- Rund € 74 Mio. der beiden UBM-Anleihen 2019-2025 und 2021-2026 in neue grüne Anleihe umgetauscht
- Zeichnungsfrist für das Barzeichnungsangebot des 7% UBM Green Bond 2024-2029 beginnt heute
- Preis wird mit 100% festgelegt
Wien, 16.10.2024 – „Die UBM beweist auch dieses Jahr wieder, dass sie aufgrund ihrer Verlässlichkeit das Vertrauen des Kapitalmarktes genießt und so viele Anleger ihr Engagement um weitere 5 Jahre verlängern”, sagt Patric Thate, Finanzvorstand der UBM Development AG.
Heute beginnt die Barzeichnungsfrist des 7% UBM Green Bond 2024-2029 (AT0000A3FFK1) mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Dem Barzeichnungsangebot ist ein Angebot an die Inhaber der UBM-Anleihe 2019-2025 und die Inhaber der UBM-Anleihe 2021-2026 zum Umtausch dieser UBM-Anleihen in den neuen fünfjährigen UBM Green Bond 2024 vorangegangen, das von jeweils rund einem Viertel der Inhaber der UBM-Anleihe 2019-2025 bzw. der UBM-Anleihe 2021-2026 angenommen wurde. So wurde ein Gesamtnennbetrag von € 73,6 Mio., der insgesamt aus dem Umtausch von Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2019-2025 und der UBM-Anleihe 2021-2026 besteht, in den neuen UBM Green Bond 2024 umgetauscht. Die Umtauschfrist lief bis 15. Oktober 2024. Der Re-Offer Kurs wurde von der Emittentin in Abstimmung mit den Joint Lead Managern mit 100,00% festgelegt.
Interessierte Anleger können den 7% UBM Green Bond 2024-2029 voraussichtlich in der Zeit von 16. Oktober bis 22. Oktober 2024 zeichnen, wobei eine vorzeitige Schließung des Angebots möglich ist und ein vorzeitiges Ende der Barzeichnungsfrist daher vorbehalten bleibt. Der UBM Green Bond 2024 wird in Österreich, Deutschland und Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots und in weiteren Staaten im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten. Geplanter Valutatag ist der 29. Oktober 2024. Die Notierung des UBM Green Bond 2024 zum Handel im Amtlichen Handel (Corporates Prime) der Wiener Börse ist beabsichtigt.
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Dieses Dokument ist Werbung im Sinn der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“) und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/979, in der jeweils geltenden Fassung, und die darin enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der UBM Development AG („Emittentin“) dar und sind nicht in diesem Sinn auszulegen. Die hierin enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb von Österreich, Deutschland und Luxemburg verbreitet werden und sind insbesondere nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe, direkt oder indirekt, in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland bestimmt. Dieses Dokument (und die hierin enthaltenen Informationen) enthalten oder begründen insbesondere kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder keine Aufforderung zu einem Angebot für den Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten ist. Prospektpflichtige Angebote von Teilschuldverschreibungen des UBM Green Bonds 2024 erfolgen ausschließlich in Österreich, Deutschland und Luxemburg („Angebot“) an dort ansässige Anleger auf Grundlage eines gemäß der Prospektverordnung erstellten Wertpapierprospekts (einschließlich allfälliger Nachträge und Ergänzungsblätter), der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am 30.09.2024 gebilligt, in der vorgesehenen Weise veröffentlicht und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Commission de Surveillance du Secteur Financier im Großherzogtum Luxemburg notifiziert wurde (zusammen der „Prospekt“). Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Teilschuldverschreibungen des UBM Green Bonds 2024 zu verstehen. Der Prospekt ist nach seiner Billigung, in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin, unter www.ubm-development.com, Submenü „investor relations.“, Unterpunkt „anleihen.“, veröffentlicht worden und ist am Sitz der Emittentin, Laaer-Berg-Straße 43, 1100 Wien, kostenlos erhältlich. Im Zusammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich, die Angaben dieser Veröffentlichung sind unverbindlich. Anleger sollten sich daher vor ihrer Anlageentscheidung mit dem Inhalt des Prospekts vertraut machen, insbesondere mit den Hinweisen auf Risiken, Steuern und Interessenkonflikte, und sich persönlich unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend professionell beraten lassen. Anleger werden daher darauf hingewiesen, den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Teilschuldverschreibungen des UBM Green Bonds 2024 zu investieren, vollends zu verstehen. Eine Veranlagung in Wertpapiere unterliegt Risiken. Anleger tragen das Bonitätsrisiko der Emittentin. Im Insolvenz- und/oder Liquidationsfall der Emittentin können auf Zinsen und/oder Kapital zahlbare Beträge geringer sein; auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist in diesen Fällen möglich.
UBM Development ist einer der führenden Entwickler von Holzbau-Projekten in Europa. Der strategische Fokus liegt auf Green und Smart Building in Metropolregionen wie Wien, München, Frankfurt oder Prag. Das Platin-Rating von EcoVadis sowie der Prime-Status von ISS ESG bestätigen die konsequente Ausrichtung auf Nachhaltigkeit. Mit über 150 Jahren Erfahrung bietet UBM von der Planung bis zur Vermarktung alle Development-Leistungen aus einer Hand an. Die Aktien sind im Prime Market der Wiener Börse gelistet, dem Segment mit den höchsten Transparenzanforderungen.
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