compliance.
UBM Development AG verfügt bereits seit Jahren über eine konzernweit anwendbare Emittenten-Compliance-Richtlinie. Die Richtlinie enthält Grundsätze zur Informationsweitergabe, definiert Maßnahmen zur Vermeidung eines Missbrauchs von Insiderinformationen und regelt alles, was die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sicherstellt und Interessenskonflikte vermeidet. Die laufende Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen ist dabei selbstverständlich. Der Compliance-Verantwortliche überwacht die Einhaltung sämtlicher Richtlinien. UBM handelt verantwortungsvoll und tut dies u. a. durch transparente interne Richtlinien und Verhaltensregeln, sowie dem Bekenntnis zu verschiedenen Corporate-Governance-Regelwerken.
Basierend auf unseren Unternehmenswerten und dem UBM Ethik Kodex kommt der Compliance Organisation die Aufgabe zu, durch das Compliance Management System (UBM-CMS) für die Umsetzung interner Richtlinien (z.B. Korruptions-Richtlinie), gesetzeskonformes Verhalten und die Einhaltung des ÖCGK Österreichischen Corporate Governance Kodex zu sorgen.
Als börsennotiertes Unternehmen erfüllt UBM Development AG zudem alle Bestimmungen des Börsegesetzes und die seit 3. Juli 2016 geltende EU-Marktmissbrauchsverordnung („MAR“). Diese Aufgabe stellt einen wesentlichen Teil der Compliance-Funktion und -Organisation dar.
Durch Risikoanalysen, Prüfungen und internal Audits wird das Compliance Management System laufend überwacht. Verfehlungen werden geahndet.
Um das Vertrauen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden und weiteren Stakeholdern zu stärken, setzt UBM Schwerpunkte in den Bereichen Transparenz, Anti-Korruption, faire Betriebspraktiken, Geldwäscheprävention sowie Datenschutz.
Im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention werden aufgrund unternehmensinterner Risikoanalysen umfassende Prüfprozesse umgesetzt.
Da der Vorstand der UBM Development AG sich seiner Verantwortung in der Wahrnehmung aller Compliance-Aufgaben in hohem Maße bewusst ist und besonderes Augenmerk auf die Einhaltung aller diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben sowie der internen Emittenten-Compliance-Richtlinien legt, befasst sich die UBM Development AG laufend und intensiv damit, den Mitarbeitern compliance-konformes Verhalten in Erinnerung zu rufen und Insidermissbrauch zu verhindern. Die Schaffung des entsprechenden Problembewusstseins in der UBM Development AG wird vom Vorstand intensiv gefördert. Regelmäßig finden Schulungen für Mitarbeiter statt. Ziel von Schulungen ist es, Mitarbeiter auf mögliche Gefahrenquellen zu sensibilisieren und so Korruption, wettbewerbswidriges Verhalten, Marktmissbrauch, Insiderhandel, Geldwäsche sowie Datenmissbrauch zu vermeiden.
UBM Development AG verfügt über
- eine Emittenten-Compliance-Richtlinie,
- ein Compliance Management System (Handbuch),
- eine Richtlinie zur Vermeidung von korrupten Verhalten
- eine Richtlinie Kartell- und Wettbewerbsrecht
- eine Richtlinie zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- eine zur Verhaltensweise von Mitarbeitern bei behördlich angeordneten Hausdurchsuchungen
- einen Ethik-Kodex
- eine Richtlinie über den verbindlichen Prozess bei Interessenskonflikten
- eine Datenschutz Richtlinie, ein Datenschutz Compliance Handbuch, eine Datenschutzverletzung und Informationspflicht – Richtlinie, eine Datenspeicherung und Datenlöschung – Richtlinie
- eine Beschaffungsrichtline
- ein Hinweisgebersystem gem. Art. 32 MAR
- ein internes Kontrollsystem
Die Stellvertreterin des Compliance-Verantwortlichen, Frau Mag. Serena Holoubek, verfügt über die Zertifizierung zum Compliance Officer gemäß der internationalen Norm ISO 19600 bzw. der österreichischen Norm ONR 192050 durch Austrian Standards sowie die Zertifizierung zur Geldwäsche-Compliance Expertin.
Hinweisgebersystem – Meldung gem. Art. 32 MAR
Mit diesem Hinweisgebersystem haben sowohl Mitarbeiter der UBM Development AG, als auch Dritte die Möglichkeit, Verstöße gegen die Emittenten Compliance Richtlinie, insbesondere gegen Marktmissbrauch, Insidergeschäfte, sonstige Verstöße im Zusammenhang mit Emittenten Compliance, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, weitere Meldetatbestände entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 und sonstige Meldungen im Zusammenhang mit dem Ethik Kodex der UBM anonym zu melden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem gegenständlichen Hinweisgebersystem ausschließlich tatsächliche und mutmaßliche Verstöße gemeldet werden können. Ein vermutetes Fehlverhalten oder Anhaltspunkte für einen Verstoß sollen nur dann gemeldet werden, wenn die Vorwürfe auf eigene Wahrnehmung begründet sind, nach Einschätzung des Hinweisgebenden nach bestem Wissen und im guten Glauben erheblich und mit hoher Wahrscheinlichkeit berechtigt erscheinen.
Bewusste Falschmeldungen ziehen jedenfalls arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Link zu Hinweisgebersystem:
https://secureveal.ubm-development.com