10% ubm green hybrid bond 2025.
Eckdaten
Emittentin | UBM Development AG |
Rang | Unmittelbar, unbesichert und nachrangig, nachrangig gegenüber vorrangigen Verpflichtungen und allen anderen nachrangigen Verpflichtungen, die als vorrangig gegenüber den Schuldverschreibungen sind, gleichrangig zu allen Verpflichtungen, die gleichrangig gegenüber den Schuldverschreibungen sind (einschließlich der bestehenden Hybride der UBM) und vorrangig gegenüber Eigenkapital |
Rating | Kein Rating |
Preisfestsetzung | 29. April 2025 |
Abwicklungstermin | 7. Mai 2025 |
Rückzahlungstermin | Ohne Endfälligkeit, Rückzahlungsmöglichkeit (Par) innerhalb einer 90-Tage-Periode, die am (und einschließlich des) 7. Mai 2030 endet ( „First Call Date“) sowie an jedem darauf folgenden Stichtag der Zinszahlung |
Emissionsvolumen | EUR 60 Mio. |
Fälligkeit | Ohne Endfälligkeit |
Re-offer yield | 10,00% |
Re-offer price | 100,00% |
Zinssatz | 10,0 %, jährlich zahlbar im Nachhinein, Anpassung (Reset) alle 5 Jahre auf den 5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz + initialer Credit Spread + 500 Basispunkte Step-up |
Initialer Credit Spread | 783,2 Basispunkte |
Use of Proceeds |
Der Nettoemissionserlös soll dazu verwendet werden, die Verpflichtungen der Emittentin im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für die ausstehenden EUR 100.000.000 unbefristeten, rücksetzbaren, festverzinslichen, nachrangigen, nachhaltigkeitsgebundenen Schuldverschreibungen (ISIN: XS2355161956) zu erfüllen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Begebung der Green Bonds ganz oder teilweise zur (Re-)Finanzierung neuer oder bestehender förderfähiger Projekte der Emittentin mit eindeutigem Umweltnutzen einzusetzen. Diese Projekte stammen aus einer der im Green Finance Framework der Emittentin definierten grünen Projektkategorien. Ziel ist es, förderfähige grüne Projekte – insbesondere in den Kernmärkten Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien – umzusetzen oder weiterzuentwickeln, in einem Umfang, der dem Nettoemissionserlös der Anleihe entspricht. |
Geltendes Recht | Österreichisches Recht |
Börseneinführung | Wiener Börse, Österreich |
Stückelung | EUR 100k + EUR 100k |
Zielmarkt | Zielmarkt des Herstellers (MIFID II / UK MIFIR Product Governance) sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Anleger (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EU-PRIIPs oder UK-PRIIPs-Key-Information-Dokument (KID) erstellt, da es nicht für den Einzelhandel im EWR oder im Vereinigten Königreich verfügbar ist. |