UBM strebt Emission einer weiteren Grünen Anleihe (Green Bond) an
- Neue bis zu EUR 100 Mio. Anleihe mit fünfjähriger Laufzeit und einem jährlichen Kupon von 7% (Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 150 Mio.)
- Umtauschangebot an Anleihegläubiger sowohl der UBM-Anleihe 2019-2025 (ISIN AT0000A2AX04) als auch der UBM-Anleihe 2021-2026 (ISIN AT0000A2QS11)
- Umtauschfrist: 01.10.-15.10.2024 | Barzeichnungsfrist: 16.10.-22.10.2024
Die UBM Development AG (Emittentin) strebt die Emission einer weiteren Grünen Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2024-2029), einer Verzinsung von 7% p.a. und einer Stückelung von EUR 500,00 an. Das Emissionsvolumen des UBM Green Bond 2024-2029 (Grüne Anleihe 2024) soll bis zu EUR 100 Mio. betragen, mit der Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 150 Mio., und wird sich insbesondere nach der Annahmequote des Umtauschangebots, das sich sowohl auf die UBM-Anleihe 2019-2025 als auch die UBM-Anleihe 2021-2026 bezieht (Umtauschangebot), richten. Nach Abschluss des Umtauschangebots am 15.10.2024 sollen Teilschuldverschreibungen der Grüne Anleihe 2024 (2024 UBM-Teilschuldverschreibungen) im verbleibenden Ausmaß des Gesamtnominales in Österreich, Deutschland und Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots und in weiteren Staaten im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten werden (Bar-Zeichnungsangebot). Interessierte Anleger können die 2024 UBM-Teilschuldverschreibungen in der Zeit von 16.10.2024 bis 22.10.2024 zeichnen, wobei eine vorzeitige Schließung vorbehalten bleibt. Der Re-Offer Preis wird in der Spanne zwischen 98% und 100% des Nennbetrags der 2024 UBM-Teilschuldverschreibungen liegen und wird von der Emittentin in Abstimmung mit den Joint Lead Managern unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten nach dem Ende des Umtauschangebots festgelegt und vor Beginn des Bar-Zeichnungsangebots veröffentlicht werden.
Die Emittentin plant den Netto-Emissionserlös für die vollständige oder teilweise Finanzierung und/oder Refinanzierung neuer oder bestehender geeigneter grüner Projekte in Übereinstimmung mit dem UBM Green Finance Framework, welches auf der Website unter https://www.ubm-development.com/de/green-finance/ veröffentlicht ist, zu verwenden. Geplanter Valutatag ist der 29.10.2024.
Die Notierung der Grünen Anleihe 2024 zum Handel im Amtlichen Handel (Corporates Prime) der Wiener Börse ist beabsichtigt.
Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Billigung eines Prospekts durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde.
Disclaimer: Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder Umtausch noch eine Aufforderung zum Kauf oder Umtausch oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und ist nicht in diesem Sinn auszulegen. Die hierin enthaltenen Informationen sind insbesondere nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe, direkt oder indirekt, in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland bestimmt. Dieses Dokument (und die hierin enthaltenen Informationen) enthalten oder begründen insbesondere kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf bzw Umtausch oder keine Aufforderung zu einem Angebot für den Kauf bzw Umtausch von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten ist. Prospektpflichtige Angebote der 2024 UBM-Teilschuldverschreibungen werden ausschließlich in Österreich, Deutschland und Luxemburg (Angebot) an dort ansässige Anleger auf Grundlage eines gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) erstellten Wertpapierprospekts (einschließlich allfälliger Nachträge und Ergänzungsblätter) erfolgen, der von der FMA voraussichtlich am oder um den 30.09.2024 gebilligt, in der vorgesehenen Weise veröffentlicht und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Commission de Surveillance du Secteur Financier im Großherzogtum Luxemburg notifiziert werden wird (zusammen der Prospekt). Die voraussichtliche Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen 2024 UBM-Teilschuldverschreibungen zu verstehen. Der Prospekt wird, nach seiner Billigung, in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin, unter www.ubm-development.com, Submenü „investor relations.“, Unterpunkt „anleihen.“, veröffentlicht werden und am Sitz der Emittentin, Laaer-Berg-Straße 43, 1100 Wien, kostenlos erhältlich sein. Im Zusammenhang mit dem Angebot der 2024 UBM-Teilschuldverschreibungen werden ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich sein, die Angaben dieser Veröffentlichung sind unverbindlich. Anleger sollten sich daher vor ihrer Anlageentscheidung mit dem Inhalt des Prospekts vertraut machen, insbesondere mit den Hinweisen auf Risiken, Steuern und Interessenkonflikte, und sich persönlich unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend professionell beraten lassen. Anleger werden daher darauf hingewiesen, den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die 2024 UBM-Teilschuldverschreibungen zu investieren, vollends zu verstehen. Eine Veranlagung in Wertpapiere unterliegt Risiken. Anleger tragen das Bonitätsrisiko der Emittentin. Im Insolvenz- und/oder Liquidationsfall der Emittentin können auf Zinsen und/oder Kapital zahlbare Beträge geringer sein; auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist in diesen Fällen möglich.