Neue Anleiheemission und Umtauschangebot

  • Neue bis zu EUR 50 Mio. Anleihe mit sechsjähriger Laufzeit und einem jährlichen Kupon von 2,750% (Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 120 Mio.)
  • Umtauschangebot an Inhaber der UBM-Anleihe 2015-2020 (ISIN: DE000A18UQM6)

 

Die UBM Development AG (die „Emittentin“) hat heute die Emission einer neuen Unternehmensanleihe mit einer Laufzeit von sechs Jahren, einer Verzinsung von 2,750% p.a. und einer Stückelung von EUR 500 beschlossen. Das Emissionsvolumen der UBM-Anleihe 2019-2025 (die „UBM-Anleihe 2019“) soll bis zu EUR 50 Mio. betragen, mit der Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 120 Mio., und wird sich insbesondere nach der Annahmequote des Umtauschangebots richten. Interessierte Anleger können in der Zeit von voraussichtlich 4.11.-8.11.2019 die Anleihe zeichnen, wobei eine vorzeitige Schließung vorbehalten bleibt. Der Re-Offer Preis wird in der Spanne zwischen 99% und 100% des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen liegen und wird von der Emittentin in Abstimmung mit den Joint Lead Managern unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten nach dem Ende des Umtauschangebots festgelegt und vor Beginn des Bar-Zeichnungsangebots veröffentlicht werden.

Im Rahmen des Umtauschangebots sollen die Inhaber der im Jahr 2015 begebenen 4,250% UBM-Anleihe 2015-2020 (ISIN: DE000A18UQM6) (die „UBM-Anleihe 2015“) mit einer Stückelung von EUR 1.000 eingeladen werden, Angebote für den Umtausch in die von der Emittentin neu zu begebende UBM-Anleihe 2019 abzugeben. Die Umtauschfrist wird voraussichtlich am 15.10.2019 beginnen und voraussichtlich am oder um den 31.10.2019 enden. Inhaber von Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2015 sollen bei Annahme des Umtauschangebots durch die Emittentin für eine bestehende Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2015 zwei neue Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2019 (Umtauschverhältnis 1:2) erhalten sowie zusätzlich einen Barausgleichsbetrag von EUR 58,23 je umgetauschter Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2015. Der Barausgleichsbetrag errechnet sich aus den anteiligen Stückzinsen sowie einem Zusatzbetrag. Die Stückzinsen werden EUR 18,23 (je Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2015) betragen. Der Zusatzbetrag wurde in der Höhe von EUR 40,00 (je Teilschuldverschreibung der UBM-Anleihe 2015) festgelegt.

Nach Abschluss des Umtauschangebots soll die UBM-Anleihe 2019 im verbleibenden Ausmaß in Österreich, Deutschland und Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots und in weiteren Staaten im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten werden (Bar-Zeichnungsangebot).

Die Notierung der UBM-Anleihe 2019 zum Handel im Amtlichen Handel (Corporates Prime) der Wiener Börse ist beabsichtigt.

Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Billigung eines Prospekts durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Disclaimer: Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die hierin enthaltenen Informationen sind insbesondere nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung in oder in die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Dieses Dokument (und die hierin enthaltenen Informationen) enthalten oder begründen insbesondere kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder keine Aufforderung zu einem Angebot für den Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten ist.

Ein öffentliches prospektpflichtiges Angebot von Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2019 wird ausschließlich in Österreich, Deutschland und Luxemburg (das „Angebot“) an dort ansässige Anleger auf Grundlage eines gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) erstellten Wertpapierprospekts erfolgen, der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde voraussichtlich am oder um den 14.10.2019 gebilligt, in der vorgesehenen Weise veröffentlicht und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Commission de Surveillance du Secteur Financier im Großherzogtum Luxemburg notifiziert werden wird sowie allfälliger Nachträge dazu (zusammen der „Prospekt“). Die voraussichtliche Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2019 zu verstehen. Der Prospekt wird, nach seiner Billigung, in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin, unter www.ubm-development.com, Submenü „investor relations.“, Unterpunkt „anleihen.“, veröffentlicht werden und unter https://www.ubm-development.com/de/investor-relations/anleihen/2750-ubm-anleihe-2019-2025/ abrufbar sowie am Sitz der Emittentin, Laaer-Berg-Straße 43, 1100 Wien, kostenlos erhältlich sein. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2019 sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich, die Angaben dieser Veröffentlichung sind unverbindlich. Anleger sollten sich daher vor ihrer Anlageentscheidung mit dem Inhalt des Prospekts vertraut machen, insbesondere mit den Hinweisen auf Risiken, Steuern und Interessenkonflikte, und sich persönlich unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend beraten lassen. Anleger werden daher darauf hingewiesen, den Prospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Teilschuldverschreibungen der UBM-Anleihe 2019 zu investieren, vollends zu verstehen. Eine Veranlagung in Wertpapiere unterliegt Risiken. Anleger tragen das Bonitätsrisiko der Emittentin. Im Insolvenz- und/oder Liquidationsfall der Emittentin können auf Zinsen und/oder Kapital zahlbare Beträge geringer sein; auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist in diesen Fällen möglich.