- Neue bis zu EUR 100 Mio. Anleihe mit fünfjähriger Laufzeit und einem jährlichen Kupon von 3,125% (Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 120 Mio.)
- Umtauschangebot an Inhaber der UBM-Anleihe 2014-2019 (ISIN: AT0000A185Y1)
Die UBM Development AG („UBM“ oder „Emittentin“) hat heute die Emission einer neuen Unternehmensanleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren, einer Verzinsung von 3,125% p.a. und einer Stückelung von EUR 500 beschlossen. Das Emissionsvolumen der UBM-Anleihe 2018-2023 (die „2018 UBM-Anleihe“) beträgt bis zu EUR 100 Mio., mit der Möglichkeit der Aufstockung auf bis zu EUR 120 Mio., und richtet sich insbesondere nach der Annahmequote des Umtauschangebots.
Im Rahmen des Umtauschangebots werden die Inhaber der im Jahr 2014 begebenen 4,875% UBM-Anleihe 2014-2019 (ISIN: AT0000A185Y1) (die „2014 UBM-Anleihe“) mit einer Stückelung von ebenfalls EUR 500 eingeladen, Angebote für den Umtausch in die von der Emittentin neu zu begebende 2018 UBM-Anleihe abzugeben. Die Umtauschfrist beginnt am 22.10.2018 und endet voraussichtlich am oder um den 07.11.2018. Inhaber von Teilschuldverschreibungen der 2014 UBM-Anleihe erhalten bei Annahme des Umtauschangebots durch die Emittentin für eine bestehende Teilschuldverschreibung der 2014 UBM-Anleihe eine neue Teilschuldverschreibung der 2018 UBM-Anleihe (Umtauschverhältnis 1:1) sowie zusätzlich einen Barausgleichsbetrag von EUR 18,68 je umgetauschter Teilschuldverschreibung der 2014 UBM-Anleihe. Der Barausgleichsbetrag errechnet sich aus den anteiligen Stückzinsen sowie einem Zusatzbetrag. Die Stückzinsen betragen EUR 8,68 (je Teilschuldverschreibung der 2014 UBM-Anleihe). Der Zusatzbetrag wurde in der Höhe von EUR 10,00 (je Teilschuldverschreibung der 2014 UBM-Anleihe) festgelegt.
Nach Abschluss des Umtauschangebots wird die 2018 UBM-Anleihe im verbleibenden Ausmaß in Österreich, Deutschland und Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots und in weiteren Staaten im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten werden.
Die Notierung der 2018 UBM-Anleihe zum Handel im Amtlichen Handel (Corporates Prime) der Wiener Börse ist beabsichtigt.
Disclaimer: Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die hierin enthaltenen Informationen sind insbesondere nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung in oder in die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Dieses Dokument (und die hierin enthaltenen Informationen) enthalten oder begründen insbesondere kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder keine Aufforderung zu einem Angebot für den Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten ist.
Ein öffentliches prospektpflichtiges Angebot von Teilschuldverschreibungen der 2018 UBM-Anleihe erfolgt ausschließlich in Österreich, Deutschland und Luxemburg (das „Angebot“) an dort ansässige Anleger auf Grundlage eines gemäß KMG (Kapitalmarktgesetz) erstellten Wertpapierprospekts, der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde am 19.10.2018 gebilligt, in der vorgesehenen Weise veröffentlicht und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Commission de Surveillance du Secteur Financier im Großherzogtum Luxemburg notifiziert wurde sowie allfälliger Nachträge dazu (zusammen der „Prospekt“). Der Prospekt wurde in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin, unter www.ubm-development.com, Submenü „investor relations.“, Unterpunkt „anleihen.“, veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Teilschuldverschreibungen der 2018 UBM-Anleihe sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich, die Angaben dieser Veröffentlichung sind unverbindlich. Anleger sollten sich daher vor ihrer Anlageentscheidung mit dem Inhalt des Prospekts vertraut machen, insbesondere mit den Hinweisen auf Risiken, Steuern und Interessenkonflikte, und sich persönlich unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend beraten lassen. Eine Veranlagung in Wertpapiere unterliegt Risiken. Anleger tragen das Bonitätsrisiko der Emittentin. Im Insolvenz- und/oder Liquidationsfall der Emittentin können auf Zinsen und/oder Kapital zahlbare Beträge geringer sein; auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist in diesen Fällen möglich.